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Der Hanseatic India Forum e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Somit können Ihre Spendenzahlungen an uns steuerbegünstigt eingesetzt werden.

Um das Spenden für den Spender und den Verwaltungsaufwand für den Spendenempfänger zu vereinfachen, lässt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren zur Spendenbescheinigung zu: Auf eine vom Empfänger der Spende erstellte Zuwendungsbestätigung kann nach § 50 Abs. 2 EStDV verzichtet werden, wenn die Zuwendung EUR 200,- nicht übersteigt. In diesen Fällen ist die Spende durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines Kreditinstituts nachzuweisen. Auf der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis finden Sie hier: Download pdf

Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende Ihren Steuerunterlagen bei.

Für über EUR 200,- hinausgehende Spenden stellen wir Ihnen selbstverständlich eine gesonderte Spendenbescheinigung aus.

SPENDEN UND HELFEN

Wenn Sie uns durch eine Spende unterstützen wollen, freuen wir uns sehr. Hier unsere Bankverbindung:

IBAN: DE85 2008 0000 0949 7262 00
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG

Angabe zur steuerlichen Vorteilen: Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Vereine/Stiftungen können steuerlich bis zu bestimmten Höhen abgesetzt werden und sind von der Schenkungssteuer vollständig befreit. Der Spendenhöchstbetrag im Kalenderjahr beträgt 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 € beträgt der Spendenhöchstbetrag somit 12.000 €. Spendennachweis: Für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die zum Steuerabzug ausdrücklich zugelassen sind (siehe Freistellungsbescheid), ist idealerweise eine Spendenbescheinigung des Begünstigten nach amtlichem Vordruck vorzulegen. Bei Spenden bis 200 € reicht der sogenannten vereinfachte Spendennachweis.  Die Finanzverwaltung kann nach eigenem Ermessen auf die Vorlage von Spendenbescheinigungen bis zu einem Wert von 200 € verzichten (s.o.).         

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